Integrales Monitoring für den Grubenwasseranstieg im Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen

 

 

Abschlussbetriebspläne

Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) ist für die Einstellung eines Bergwerksbetriebes ein Abschlussbetriebsplan aufzustellen. Dabei handelt es sich um das verfahrensrechtliche Instrument zur Vorbereitung der Beendigung der Bergaufsicht. Der Abschlussbetriebsplan soll den vollständigen Zeitraum zwischen der Einstellung der Kohleförderung und dem Ende der Bergaufsicht abdecken und Probleme, die sich aus der Einstellung des Betriebes ergeben, grundsätzlich abschließend lösen. Dabei ist es zulässig und gängige Praxis Abschlussbetriebspläne zuzulassen, die auf weitere, jeweils zulassungsbedürftige Ergänzungen zum Abschlussbetriebsplan angelegt sind. Die Thematik des Grubenwasseranstiegs in einem oder mehreren, gestuft durchgeführten Abschlussbetriebsplanverfahren wird somit schrittweise abgearbeitet. Die Zulassung eines Abschlussbetriebsplans gibt regelmäßig bestimmte Maßnahmen frei. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass mit der jeweiligen Zulassung keine Maßnahmen erlaubt werden, in deren Folge weitere Abschlussmaßnahmen notwendig werden können, deren Zulassungsfähigkeit noch nicht absehbar ist. Im Abschlussbetriebsplanverfahren ist auch zu klären, ob und gegebenenfalls zu welchen Umweltfolgen der Wiederanstieg des Grubenwassers führt; nicht zuletzt ist zu prüfen, ob nach Beendigung des Grubenwasseranstiegs das Grubenwasser in der dann eingestellten Teufe gehoben und ordnungsgemäß in die Gewässer Rhein, Ruhr und Lippe respektive Hörsteler Aa eingeleitet werden kann. Soweit Wasserhaltungen, die ursprünglich auch für diese Bergwerke auf der Grundlage zugelassener Hauptbetriebspläne eingerichtet worden sind, weiterbetrieben werden müssen, sind deren Hauptbetriebspläne nach Einstellung der Gewinnung zum Ende des Jahres 2018 in Abschlussbetriebspläne überführt worden. Die Übertragbarkeit der Aussagen aus den vorliegenden Landesgutachten auf die einzelnen Bergwerke ist jeweils in den Abschlussbetriebsplanverfahren gutachterlich zu prüfen.

Concordia

Lohberg

Prosper-Haniel

Auguste-Victoria

Zollverein

Amalie

Carolinenglück

Haus Aden

Ibbenbüren

Abschlussbetriebsplanantrag RAG AG und Zulassung vom 03.04.2020