Integrales Monitoring für den Grubenwasseranstieg im Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

 

Mit der Einstellung des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen zum Ende des Jahres 2018 wurden auch für das Wasserhaltungssystem, welches zur Trockenhaltung der kohlefördernden Bergwerke eingerichtet wurde, Veränderungen in Gang gesetzt. Im Sinne eines Frühwarnsystems hat aktuell für ein integrales Monitoring der Aufbau begonnen, um ungewollte Entwicklungen infolge des zukünftig veränderten Wasserhaltungssystems zu erkennen und mögliche Risiken für Schutzgüter vermeiden oder minimieren zu können.

 

Anlass für den Aufbau eines integralen Monitorings

Die RAG AG ist aufgrund des 2007 zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland mit der RAG-Stiftung geschlossenen Erblastenvertrages verpflichtet, ein Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung zu entwickeln, dieses fortlaufend zu aktualisieren und den Ländern zur Kenntnis zu geben. Die Umsetzung dieses Konzeptes unter Beachtung der Schutzziele führt zum Anstieg des Grubenwassers auf festgelegte Zielniveaus, wodurch es zum Zusammenschluss ehemals getrennter Wasserprovinzen kommen kann. Um frühzeitig mögliche Risiken für die Schutzgüter Mensch und Umwelt erkennen und durch geeignete Maßnahmen vermeiden oder minimieren zu können, wird das integrale Monitoring zur systematischen räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung relevanter Parameter des Grubenwasseranstiegs installiert. 

 

Zielsetzung des integralen Monitorings

Das integrale Monitoring soll die bereits laufenden, regional ausgerichteten Monitoringmaßnahmen zukünftig in ein revierweites Monitoring zusammenführen und weiterentwickeln. Es setzt dabei auf die bereits festgelegten Monitoringmaßnahmen in den einzelnen Genehmigungen zu einzelnen Bereichen auf. Die übergeordneten Projektziele des Monitorings sind dabei: 

Die Ziele des Monitorings bzw. die zu betrachtenden Schutzgüter ergeben sich aus den möglichen Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs und bilden den Rahmen des integralen Monitorings. Insbesondere sind folgende Aspekte zu betrachten:

Anhand der gesetzlichen Grundlagen des Grubenwasseranstiegs im Bereich des stillgelegten Steinkohlenbergbaus wurden zunächst die wesentlichen Themenfelder „Ausgasung“, „Wasser“ und „Bodenbewegungen“ für den weiteren Monitoringprozess identifiziert. Das integrale Monitoring ersetzt nicht die für die Umsetzung des Grubenwasserkonzepts nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsverfahren einschließlich der gesetzlich geregelten Beteiligung.

 

Beteiligte am integralen Monitoring

Als Beteiligte am Monitoring kommen neben der Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungs-und Aufsichtsbehörde und den fachaufsichtlich zuständigen Ministerien (MWIKE als oberste Bergbehörde und MUNV als oberste Wasser- und Naturschutzbehörde), der Geologische Dienst NRW, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, die RAG als Unternehmen, die lokal zuständigen Bezirksregierungen, die Bezirksregierung Köln, Abt. 7 Geobasis NRW, die betroffenen Kommunen, die Umweltschutzbehörden (Kreise und kreisfreie Städte), der Regionalverband Ruhr, Wasserversorger, Wasserverbände, die Landwirtschaftskammer NRW, Naturschutzverbände, Interessenvertretungen Bergbaubetroffener und Bergbau-Altgesellschaften in Frage.

Damit wird sichergestellt, dass der Monitoringprozess eine weitreichende Beteiligung erhält sowie Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet werden und dadurch zu den Inhalten und Ergebnissen eine große Transparenz erzeugt wird.

Am 25. August 2020 erfolgte unter gemeinsamer Leitung des Wirtschafts- und des Umweltministeriums im Rahmen der ersten konstituierenden Sitzung der Entscheidungsgruppe in der denkmalgeschützten Maschinenhalle Zeche Zweckel in Gladbeck der offizielle Auftakt des „Integralen Monitorings Grubenwasseranstieg im Bereich des stillgelegten Steinkohlenbergbaus“.